Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.08.2021 - 25 CE 21.2085   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,33056
VGH Bayern, 11.08.2021 - 25 CE 21.2085 (https://dejure.org/2021,33056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.08.2021 - 25 CE 21.2085 (https://dejure.org/2021,33056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. August 2021 - 25 CE 21.2085 (https://dejure.org/2021,33056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,33056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maskenpflicht in Indoorspielplätzen

  • rechtsportal.de

    Maskenpflicht beim Betrieb ortsfester Freizeiteinrichtungen (hier: Indoorspielplätze)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maskenpflicht auf Indoorspielplatz - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2021 - 25 CE 21.2085
    Dies führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit der Regelung, weil sie sich - wie dargestellt - noch in Anwendung anerkannter Auslegungsgrundsätze als Rechtsfolgenverweisung auslegen lässt (stRspr., vgl. etwa BVerfG, B.v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 - BVerfGE 145, 20 - juris Rn. 125 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 C 20.02

    Adoption; Kindesadoption; Minderjährigenadoption; Annahme als Kind; Annahme eines

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2021 - 25 CE 21.2085
    Dies ergibt sich zwanglos bereits daraus, dass die dort angeführten Freizeiteinrichtungen - mit Ausnahme der Freizeitparks - keine Fahrgäste aufweisen, so dass die Verweisung auf § 13 Abs. 1 Nr. 2 13. BayIfSMV bei einem Verständnis als Rechtsgrundverweisung, wie es dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zugrunde liegt, weitestgehend ins Leere liefe (Beispiele zur Vermeidung eines Auslegungsergebnisses, das der auszulegenden Vorschrift praktisch jeden Anwendungsbereich nimmt etwa bei BVerwG, U.v. 16.3.2005 - 9 C 7/04 - BVerwGE 123, 132 - juris Rn. 22 ff.; U.v. 14.10.2003 - 1 C 20/02 - BVerwGE 119, 111 juris Rn. 21; B.v. 7.7.1993 - 6 P 4/91 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04

    Abwasserabgabe; Abgabeermäßigung; Veranlagungsjahr; Teilzeitraum;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2021 - 25 CE 21.2085
    Dies ergibt sich zwanglos bereits daraus, dass die dort angeführten Freizeiteinrichtungen - mit Ausnahme der Freizeitparks - keine Fahrgäste aufweisen, so dass die Verweisung auf § 13 Abs. 1 Nr. 2 13. BayIfSMV bei einem Verständnis als Rechtsgrundverweisung, wie es dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zugrunde liegt, weitestgehend ins Leere liefe (Beispiele zur Vermeidung eines Auslegungsergebnisses, das der auszulegenden Vorschrift praktisch jeden Anwendungsbereich nimmt etwa bei BVerwG, U.v. 16.3.2005 - 9 C 7/04 - BVerwGE 123, 132 - juris Rn. 22 ff.; U.v. 14.10.2003 - 1 C 20/02 - BVerwGE 119, 111 juris Rn. 21; B.v. 7.7.1993 - 6 P 4/91 - juris Rn. 38).
  • VerfGH Bayern, 28.06.2021 - 73-VII-20

    Ausnahmen und Befreiungen von Hygienemaßnahmen für Geimpfte und Genesene

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2021 - 25 CE 21.2085
    Da der mit der in Rede stehenden Maskenpflicht - insbesondere vor dem Hintergrund der zeitlich begrenzten Tragedauer - verbundene Grundrechtseingriff von relativ geringer Intensität ist (vgl. BayVerfGH, E.v. 28.6.2021 - Vf. 73-VII-20 - juris Rn. 22), ist in der Situation der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag (BT-PlPr 19/154, 19169C; BT-Drs. 19/24387; Annahme des Entschließungsantrags BT-Drs. 19/27196; Annahme des Entschließungsantrags BT-Drs. 19/30398) in Fällen, in denen eine Verordnungsvorschrift nach ihrem Wortlaut verschiedene Auslegungsmöglichkeiten belässt, derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die Infektionsgefahren wirksam vorbeugt und dem erklärten Interesse des Bundesgesetzgebers am Schutz für Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) am besten gerecht wird.
  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 4.91

    Personalvertretung - Kasernenordnung - Beteiligungslücke

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2021 - 25 CE 21.2085
    Dies ergibt sich zwanglos bereits daraus, dass die dort angeführten Freizeiteinrichtungen - mit Ausnahme der Freizeitparks - keine Fahrgäste aufweisen, so dass die Verweisung auf § 13 Abs. 1 Nr. 2 13. BayIfSMV bei einem Verständnis als Rechtsgrundverweisung, wie es dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zugrunde liegt, weitestgehend ins Leere liefe (Beispiele zur Vermeidung eines Auslegungsergebnisses, das der auszulegenden Vorschrift praktisch jeden Anwendungsbereich nimmt etwa bei BVerwG, U.v. 16.3.2005 - 9 C 7/04 - BVerwGE 123, 132 - juris Rn. 22 ff.; U.v. 14.10.2003 - 1 C 20/02 - BVerwGE 119, 111 juris Rn. 21; B.v. 7.7.1993 - 6 P 4/91 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 25 NE 21.1811

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung der Kontaktdatenerfassung und Vorlage von

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2021 - 25 CE 21.2085
    Fehl geht schließlich der Ansatz des Verwaltungsgerichts, aus einem Rahmenkonzept, dem mangels Allgemeinverbindlichkeit kein Normcharakter zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2021 - 25 NE 21.1811 - Rn. 30, noch unveröffentlicht), bzw. der potentiellen Überschreitung der zugrundeliegenden Ermächtigung in Regelungen dieses Konzepts Anhaltspunkte für die Auslegung einer Verordnungsbestimmung zu entnehmen.
  • VGH Bayern, 11.03.2024 - 10 ZB 24.219

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsinteresse,

    Die Maskenpflicht ist für sich genommen lediglich mit einem Grundrechtseingriff von geringer Intensität verbunden (allgemein BayVerfGH, E.v. 7.12.2021 - Vf. 60-VII-21 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 11.8.2021 - 25 CE 21.2085 - juris Rn. 26; speziell zur Versammlungsfreiheit BayVGH, B.v. 28.1.2022 - 10 CS 22.233 - juris Rn. 30).
  • VG Freiburg, 29.02.2024 - 10 K 763/22

    Zum (fehlenden) Fortsetzungsfeststellungsinteresse für eine Klage gegen die durch

    Ausgehend hiervon ist der von der Anordnung der Maskenpflicht in der streitgegenständlichen Allgemeinverfügung ausgehende Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit ist nicht als tiefgreifender bzw. qualifizierter Grundrechtseingriff zu werten (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 07.12.2021 - Vf. 60-VII-21 -, juris Rn. 29, zur Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske auf bestimmten Veranstaltungen unter freiem Himmel; Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.08.2021 - 25 CE 21.2085 -, juris Rn. 26, zur Maskenpflicht in Indoorspielplätzen).
  • VGH Bayern, 13.01.2023 - 10 ZB 22.1408

    Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage: Maskenpflicht bei einer Versammlung

    Die Maskenpflicht ist für sich genommen lediglich mit einem Grundrechtseingriff von geringer Intensität verbunden (allgemein BayVerfGH, E.v. 7.12.2021 - Vf. 60-VII-21 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 11.8.2021 - 25 CE 21.2085 - juris Rn. 26; speziell zur Versammlungsfreiheit BayVGH, B.v. 28.1.2022 - 10 CS 22.233 - juris Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht